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   BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06   

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https://dejure.org/2007,11242
BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06 (https://dejure.org/2007,11242)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06 (https://dejure.org/2007,11242)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 23/06 (https://dejure.org/2007,11242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung eines Rechtsanwalts in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis als Indiz für einen Vermögensverfall; Erwirkung von Schuldtiteln und ...

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung der Rechtsuchenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06
    Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, unveröff.).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06
    Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, unveröff.).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06
    Der Antragsteller hat aber, was im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof eine befristete Stillhaltevereinbarung mit der Gläubigerin vorgelegt, wonach diese von Vollstreckungsmaßnahmen absieht, wenn der Antragsteller monatlich 500 EUR zahlt.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06
    Der Antragsteller hat aber, was im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof eine befristete Stillhaltevereinbarung mit der Gläubigerin vorgelegt, wonach diese von Vollstreckungsmaßnahmen absieht, wenn der Antragsteller monatlich 500 EUR zahlt.
  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06
    Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, unveröff.).
  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

    (2) Anders kann es in solchen Fällen nur liegen, wenn der betroffene Rechtsanwalt von sich aus mit einem anderen Rechtsanwalt eine effektive Kontrolle vereinbart und auch tatsächlich sicherstellt (Senat, Beschl. v. 25. Juni 2007, AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925, Tz. 9) oder wenn der betroffene Rechtsanwalt Mandantengelder erhalten und gerade auch in bedrängten Verhältnissen von jeglicher Gefährdung freigehalten hat (Senat, Beschl. v. 26. März 2007, AnwZ (B) 23/06, juris).
  • BGH, 09.11.2018 - AnwZ (Brfg) 61/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 26. März 2007 (AnwZ (B) 23/06, juris Rn. 5 f.) eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verneint hat, obwohl der dortige Antragsteller als Einzelanwalt tätig war, handelte es sich um einen besonderen, in der Gesamtschau seiner Umstände sehr seltenen Einzelfall (Vermögensverfall wegen eines einzigen Immobilienengagements; vertragliche Verpflichtung der Gläubigerin, bei Erfüllung von Ratenzahlungs- und Informationspflichten aus Verbindlichkeit nicht vorzugehen; Bemessung der Raten so, dass der Antragsteller sie aus Einnahmen bestreiten kann).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09

    Wideruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Zwar hat der Senat entschieden, dass in einem solchen Fall ausnahmsweise eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ausgeschlossen werden kann, wenn sich der Gläubiger in einer befristeten Stillhaltevereinbarung verpflichtet hat, bei Erbringung näher festgelegter Ratenzahlungen von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen (Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 23/06).
  • BGH, 10.02.2015 - AnwZ (Brfg) 57/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Der Senat macht in ständiger Rechtsprechung einen Ausschluss der Gefährdung von Rechtsuchenden nicht von der Anzahl der Gläubiger abhängig, sondern vom Vorliegen besonderer tatsächlicher Umstände, die die Gefährdung ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 23/06 Rn. 5 f.).
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 106/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Der Antragsteller hat auch weder behauptet noch nachgewiesen, dass er mit der Gläubigerin eine Regelung über die Rückführung dieser Verbindlichkeit getroffen hat und einhält, die ihm ein geordnetes Wirtschaften ermöglicht (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 23/06, juris Rn. 6).
  • BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 76/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Zum anderen kann dies der Fall sein, wenn der Gläubiger mit dem Bewerber vereinbart hat, auf Dauer von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen, solange er sich an eine Ratenzahlungsvereinbarung hält (Senat, Beschl. v. 26. März 2007, AnwZ (B) 23/06, unveröff.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2014 - 1 AGH 34/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Vermutung

    Der Anwalt muss eine feste Anstellung in Vollzeit vereinbaren, die zudem sicherstellt, dass der Rechtsanwalt auch im Vertretungsfall nicht mit Mandantengeldern in Berührung kommt und Mandanten oder Dritte nicht veranlasst werden, ihm Gelder anzuvertrauen (BGH, Beschl. v. 26.03.2007, AnwZ [B] 23/06, Juris; NJW 2007, 2924/2925).
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